DEUTSCH
Angeln in der Finnmark
Das Angeln im
Binnenland bezieht sich auf das Angeln nach Süßwasserfischen mit Ausnahme
von Lachs, Meerforelle und Meersaibling
in Flüssen und Binnenseen. Lachsangeln umfaßt die Fischarten Lachs, Meerforelle und Meersaibling.
Als Ausländer wird in dieser Broschüre eine Person bezeichnet, die
ihren Wohnsitz außerhalb Norwegens hat. Entscheidend ist hier der Wohnsitz und
nicht die Staatsangehörigkeit. Für Personen, die seit mehr als einem Jahr ihren
Wohnsitz in Norwegen haben, gilt das gleiche Angelrecht wie für
norwegische Staatsbürger. Die für sie geltenden Angelvorschriften sind der
Broschüre «Innlandsfiske i Finnmark» (Angeln im
Binnenland der Finnmark> zu entnehmen.
Staatliche Angelsteuer
Um in Flüssen und
Binnenseen angeln zu können, ist ab 16 Jahren eine staatliche Angelsteuer zu
entrichten (Einzahlungsscheine in den Postämtern). Diese Gebühr gilt vom 01.
April bis zum 31. März des folgenden Jahres. Eine Wochenkarte gilt sieben Tage
ab gestempeltem Datum. Für das Angeln nach Süßwasserfischen in Gewässern und
Teilen von Gewässern, in denen es keine anadromen
Lachsfische gibt, beträgt die Gebühr für ein Jahr NOK 90,-, für Familien
(Eheleute/unverheiratete Lebenspartner und Kinder im Alter von 16 - 20
Jahren> NOK 160,-. Eine Wochenkarte für eine Person kostet NOK 45,-. Die
staatliche Angelsteuer für eine Woche für eine Familie beträgt NOK 60,-.
Angeln im Meer
Das Angeln im Meer mit
Rute und Handangelleine ist für alle kostenlos.
Im Meer kann daher ohne
Angelschein und staatliche Angelsteuer geangelt werden.
Angeischein
Beim Kauf des örtlichen
Angelscheins ist die Quittung für die bezahlte Angelsteuer vorzuweisen. In der
Finnmark gibt es zwei verschiedene Angelscheine:
einen für das Angeln in
Flüssen und Binnenseen der staatlichen Ländereien und einen für das Angeln in
Lachsflüssen.
1.Angeischein für das Angeln in Flüssenund
Binnenseen
Für das Angeln nach
Süßwasserfischen in der
Finnmark müssen Personen
mit Wohnsitz außerhalb
Norwegens einen Angeischein erwerben. Er ist auf allen
Postämtern des Bezirks
erhältlich.
Die
Preise für einen Angeischein betragen 1997:
NOK 105,- für 3 Tage und
NOK 210,- für eine Woche.
Personen unter 16 und über
70 Jahren benötigen keinen Angelschein. Wenn beide Ehepartner einen
Angelschein kaufen, erhält
einer 50 % Ermäßigung. Für
1998 sind neue Preise
vorgesehen.
Der Angeischein gilt auf
staatlichen Ländereien (staatlichem Grundbesitz) in ganz Nordnorwegen.
In den Bezirken Troms und Nordland sind auf
Postämtern, Campingplätzen und in Hotels Broschüren mit einer Übersicht über
staatliche Ländereien und
die Angelvorschriften dieser beiden Bezirke erhältlich. Der Angelschein
gilt im Bezirk Finnmark nur für das Angeln innerhalb einer Zone von 5
Kilometern entlang der Haupt- und Europastraßen, siehe auch die Vorschriften
für das Angeln in Flüssen und Binnenseen weiter hinten in der Broschüre.
2. Angeischein für das Lachsangeln
Für alle Lachsflüsse, die auf
der Karte blau eingezeichnet sind, ist ein eigener Angelschein zu lösen.
Angelscheine können in der Nähe des jeweiligen Flusses gekauft werden. Fragen
Sie im Kiosk, auf dem Campingplatz, der Tankstelle, im Touristenbüro oder in
einem Sportgeschäft der näheren Umgebung. Siehe auch die
Broschüre «Laksfiske i
Finnmark» (Lachsangeln in der Finnmark). Diese Broschüre liegt nur in
norwegischer Sprache vor.
Die
Preise für einen Angelschein zum Lachsangeln variieren von NOK 60,- bis NOK
240,- für einen Tag, und von NOK 240,- bis NOK 965,- für eine Woche.
Jugendliche unter 16 Jahren erhalten Ermäßigung. Für einige Flüsse
werden an Ausländer
nur Tagesangelscheine verkauft.
Vorschriften für das
Angeln in Flüssen und Binnenseen
Wo darf man angeln?
Ausländer dürfen nur
innerhalb einer Zone von 5
Kilometern auf jeder Seite
der Hauptstraßen des
Bezirks angeln. Die
Hauptstraßen sind auf der Karte rot markiert. Fällt nur ein Teil des Gewässers
in diese Zone, darf im ganzen Gewässer geangelt werden.
Die Behörde Statskog Finnmark jordsalgskontor
kann eine Angelerlaubnis erteilen, die außerhalb der 5 km-Zone liegt, wenn der
Antragsteller eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a) Ein
Familienangehöriger, das heißt
Eltern, Schwiegereltern, Geschwister oder Kinder leben im Bezirk.
b) Der Antragsteller besitzt eine
Arbeitserlaubnis, die länger als einen Monat gilt.
c) Der Antragsteller angelt auf Einladung
mit einem ansässigen Angler.
d> Sonstige zwingende Gründe.
Statskog Finnmark jordsalgskontor kann auch örtlichen
Fremdenverkehrsbetrieben die Erlaubnis erteilen, für ausländische Gäste
Angeltouren außerhalb der 5 km-Zone zu veranstalten. Wenden Sie sich an ein
Touristenbüro oder Fremdenverkehrsamt und fragen Sie nach solchen Veranstaltern
in dem gewünschten Gebiet.
Fangzeiten:
Das Angeln nach
Süßwasserfischen (Saibling, Forelle, Renke, Flußbarsch
und Hecht) ist das ganze Jahr über gestattet.
In Binnenseen, in denen
sowohl nach Süßwasser-fischen als auch nach Lachs,
Meerforelle oder Meersaibling geangelt wird, darf das Eisangeln nach
Süßwasserfischen nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum Eisgang ausgeübt, und es
muß mindestens 200 m von der Ein- oder Ausmündung
eines Gewässers entfernt geangelt werden.
Ausrüstungsvorschriften
Nach Süßwasserfischen darf
nur mit Rute und
Handangelleine geangelt
werden. Würmer, Fliegen und
Blinker sind erlaubt.
Lebendige Fische als Köder sind in
Norwegen nicht gestattet.
Vorschriften für das Lachsangeln
Für alle Lachsflüsse mit
Ausnahme der Flüsse
Neidenelva, Grense Jakobselva, Altaelva und Tanaelva
gelten folgende
Angelvorschriften:
Fangzeiten:
In
Gewässern mit Lachs ist das Angeln auf Lachs,
Meerforelle
und Meersaibling vom 15. Juni bis zum 17.
August
erlaubt mit Ausnahme der Flüsse: Altaelva,
Repparfjordelva, Berselva, Lakselva in Porsanger und
Vestre Jakobselva, in denen die Angelsaison am 31.
August
endet.
In
Gewässern, in denen kein Lachs vorkommt, ist das Angeln nach Meerforelle und
Meersaibling vom 15. Juni bis zum 14. Septembergestattet.
Ausrüstungsvorschriften:
· Geangelt werden darf
nur mit Rute
und Handangelleine und höchstens drei Haken <ein Drillingshaken gilt
als drei einzelne Haken).
· Die gleichzeitige
Verwendung mehrerer Ruten und Handangelleinen ist nicht erlaubt.
· Rute
und Handangelleine dürfen nicht so verwendet werden, daß
der Fisch aller Wahrscheinlichkeit nach mehr als nötig verletzt wird.
· Rute und Handangelleine nie
unbeaufsichtigt lassen.
· Der Abstand zwischen
Hakenöhr und Hakenspitze darf nicht mehr als 12 mm (Haken Nr.2/0) betragen,
· bei Einzelhaken nicht mehr
als 15 mm (Haken Nr.410).
· Fliegen
dürfen während der ganzen Saison verwendet werden, wenn eine Pose oder eine
Fliegenschnur als Gewicht verwendet werden.
· Blinker, Spinner, Wobbler und Würmer mit Senkern sind bis zum 10. Juli
erlaubt.
· Würmer ohne Senker sind bis
zum 31. Juli gestattet.
Für
viele Lachsflüsse der Finnmark gelten besondere Angelvorschriften. Zum Beispiel
können ein oder sämtliche der obenerwähnten Angelgeräte in einem Teil oder der
gesamten
Fangzeit verboten sein.
Die Angelvorschriften für die einzelnen Flüsse sind auf dem Angelschein
vermerkt.
Bitte beachten!
Für die Flüsse Neidenelva, Altaelva und für
Grenzflüsse gelten besondere Vorschriften. Im Pasvikelva,
Grense Jakobselva und in
allen anderen Lachsflüssen, die Nebenflüsse des Tanaelva
sind, dürfen Ausländer nicht angeln. Diese Flüsse sind auf der Karte gelb eingezeichnet.
Informationen über die Angelvorschriften im Tanaelva
erhalten Sie an den Verkaufsstellen der Angelscheine oder
beim Fylkesmannen
(Bezirkspräsident) des Bezirks Finnmark.